[1666]Zêhenten, verb. regul. act. 1. Den Zehenten auflegen, nehmen, eintreiben. Ein Geistlicher zehentet den andern nicht. 2. Den Zehenten geben, doch nur in dem abgeleiteten verzehenten.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1666.