[1671] Der Zeidelmeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Überhaupt derjenige, welcher die Kunst, die Bienen zu zeideln, und in weiterer Bedeutung, die ganze Bienenpflege gehörig verstehet, nur noch in einigen Gegenden; in andern der Bienenmeister, Bienenvater, Bienenwärter. 2. In andern Gegenden, z.B. im Nürnbergischen, ein Vorgesetzter oder Richter der Zeidler, welcher ehedem zu Feucht seinen Sitz hatte, und im mittlern Lat. Magister mellicidarum, oder Zeidelariorum hieß. Er stand unter dem Oberrichter, welcher Butigularius, Butigler hieß, von Beute, ein Bienenhaus. S. Schwarzens Disp. de Butigularius, Altorf, 1723, 1743.