Zeihen

[1673] Zeihen, verb. irregul. act. Imperf. ich zieh, Particip. geziehen, Imperat. zeihe, eines Vergehens, oder Verbrechens überführen, mit dem Accusativ der Person und dem Genitiv der Sache. Wer kann mich einer Sünde zeihen? überführen, in der Deutschen Bibel. Einen einer Lüge zeihen. Man hat ihn des Diebstahls geziehen. Obgleich diese Bedeutung nur ein Ueberrest des ehemahligen weitern Gebrauches ist, da zeihen für mehrere Arten des Erklärens, Sagens u.s.f. gebraucht wurde, (S. Verzeihen,) so gehöret doch auch sie schon, so wie das ganze Verbum, unter die weniger gebräuchlichen, daher es nur noch hin und wieder in der höhern Schreibart gebraucht wird. Bey dem Notker, Ottfried und den Schwäbischen Dichtern kommt es für beschuldigen und anklagen sehr häufig vor. Sie ziegin 'nan, sie beschuldigten ihn, Ottfr. Des wil ich niemant zeyhen, Horn. Im Nieders. teijen. Daher war Zicht, Nieders. Tichr, ehedem Anklage, Beschuldigung. S. Inzicht. Es ist mit zeugen eines Stammes, und vermittelst desselben auch mit Zeichen und zeigen verwandt, zumahl da letzteres sowohl in den verwandten Sprachen, als auch in Zusammensetzungen, z.B. anzeigen, von Äußerungen durch Worte gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1673.
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