Zeitigen

[1678] Zeitigen, verb. regul. welches nur in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist, und zwar 1. als ein Activum, zeitig, oder reif machen. Die Sonne zeitiget alles. 2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, zeitig oder reif werden. In warmen Ländern zeitiget das Obst früher, als in kalten. Was bald zeitiget, vergehet auch bald.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1678.
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