[1685]Das Zêntrêcht, des -es, plur. die -e, das Befugniß, oder die Gerechtsame, die zur Zent gehörigen Verbrechen zu untersuchen und zu bestrafen; die peinliche Gerichtsbarkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1685.