[1692] Zerschroten, verb. regul. act. nur daß es im Participio zerschroten und nicht zerschrotet hat, im Stücke schroten, in allen den Fällen, in welchen das einfache Verbum schroten gebraucht wird. So zerschrotet man in den Werkstätten ein Stück Eisen, wenn man es mit dem Schroteisen theilet. Man zerschrotet einen Baum, wenn man ihn mit der Schrotsäge zersäget u.s.f.