[1708]Die Ziehmutter, plur. die -mütter, im gemeinen Leben, eine weibliche Person, welche ein fremdes Kind erziehet, im Gegensatze dieses Kindes; die Pflegemutter.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1708-1709.