[1724] Der Zinsleisten, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. im Chursächsischen, eine Verschreibung über rückständige Zinsen. Eine landschaftliche Obligation nebst den dazu gehörigen Zinsleisten. Leisten bedeutet hier ohne Zweifel so viel, als ein schmahles Stück Papier, worauf man dergleichen Verschreibungen zu schreiben pflegt, daher sie mit einem halb Französischen Worte auch Zins-Coupons heißen. S. die Leiste.