[1741]Zubühnen, verb. regul. act. gleichfalls nur im Bergbaue, mit Holzwerk belegen und verschließen. Einen Schacht, oder Bruch zubühnen. So auch das Zubühnen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1741.