[1740]Zubinden, verb. irregul. act. (S. Binden.) 1. Mit einem angezogenen Bande verschließen. Den Sack, einen Beutel zubinden. 2. Mit einer darüber gelegten Binde verschließen; verbinden. Einen die Augen zubinden. So auch das Zubinden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1740.