Zubringen

[1741] Zubringen, verb. irregul. act. (S. Bringen.) 1. Zu jemand bringen, mit dem Dativ der Person. Jemanden Wasser, Wein zubringen. Sie hat ihm ein schönes Vermögen zugebracht, durch die Heirath zu ihm gebracht. Zugebrachte Kinder, welche man nicht selbst erzeuget, sondern mit dem einen Theile erheirathet hat. 2. Die Zeit mit etwas zubringen, damit vergehen lassen. Den Tag mit Spielen, sein Leben mit Kleinigkeiten zubringen. So auch das Zubringen. 3. Einem ein Glas zubringen, zutrinken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1741.
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