[1741]Zubrocken, verb. regul. act. welches nur im gemeinen Leben im figürlichen Verstande üblich ist. Ich habe dabey zehn Thaler zugebrockt, nach und nach aus meinem Vermögen dabey aufgewandt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1741.