Zufallen

[1748] Zufallen, verb. irregul. neutr. (S. Fallen,) welches das Hülfswort seyn erfordert. 1. Niederfallen und verschließen. Der Deckel, die Klappe ist zugefallen. 2. Durch den Fall eines andern Dinges verschlossen werden. Das Loch ist wieder zugefallen, von herab gefallener Erde ausgefüllet worden. Die Augen fielen ihm vor Schlaf zu. 3. Herbey fliegen; bey den Jägern. Die Haselhühner fallen zu, wenn sie auf die Lockspeise zufliegen. 4. Durch einen Zufall, von ungefähr zu Theil werden. Es ist ihm eine ansehnliche Erbschaft zugefallen. 5. * Einfallen, in die Gedanken kommen; eine längst veraltete Bedeutung. Unfallo fiel ein anders zu, Theuerd. 6. * Beypflichten, beyfallen; im Hochdeutschen gleichfalls veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1748.
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