Zugehör, das

[1752] Das Zugehör, des -es, plur. inusit. was zu einem Dinge gehöret, ein Theil desselben als eines Ganzen ist; als ein Collectivum. Ein Gut mit allem Zugehör. Die Brauerey mit allem Zugehör, dazu gehörigen Geräthschaften. Im Oberdeutschen und andern Mundarten, lautet dieses Wort oft Zubehör, Zubehörde, Zugehörde, Zugehörung, Zubehörung, worunter doch Zugehör der Hochdeutschen Mundart am angemessensten ist. In einigen Gegenden ist es weiblichen Geschlechtes, die Zugehör.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1752-1753.
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