[1756]Zuhören, verb. regul. neutr. mit haben, auf etwas hören, das Gehör auf etwas richten. Sowohl absolute, aufmerksam zuhören. Als auch mit der dritten Endung der Person, einem aufmerksam zuhören.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1756.