[1755]Zuhaben, verb. irregul. act. (S. Haben,) welches nur im gemeinen Leben üblich ist. 1. Als eine Zugabe bekommen; nur im Infinitiv. Er will etwas zuhaben, verlangt eine Zugabe. 2. Zugeschlossen, zugemacht haben. Sein Haus immer zuhaben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1755.