[1756]Zuklatschen, verb. regul. act. & neutr. im letztern Falle mit haben, entgegen klatschen, durch Klatschen zu erkennen geben. Jemanden seinen Beyfall zuklatschen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1756.