[1756]Zukleistern, verb. regul. act. vermittelst eines Kleisters verschließen. Eine Öffnung, ein Loch in einem Fenster zukleistern. Seitdem daß uns der Wahn die Augen zugekleistert, figürlich, für verschlossen, Canitz.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1756.