Zukommen

[1757] Zukommen, verb. irregul. neutr. (S. Kommen,) welches das Hülfswort seyn erfordert. 1. Zu etwas kommen; in welcher Bedeutung es doch theils veraltet, theils nur im gemeinen Leben üblich ist. Wegen eines Grabens nicht zukommen können, besser, nicht dazu kommen können. Zukomme dein Reich, im Vater Unser, besser, zu uns komme. 2. Überbracht, Überliefert werden. Die Nachricht, welche mir von Wien zugekommen ist, welche ich von Wien erhalten habe. In einer etwas andern Bedeutung ist, einem etwas zukommen lassen, es ihm ablassen, mittheilen, verkaufen, überlassen. Einem Lebensmittel zukommen lassen, verkaufen. 3. Jemandes Pflicht und Befugniß gemäß seyn. (1) Seiner Pflicht gemäß seyn. Es kommt den Unterthanen zu, zu gehorchen. Er blieb liegen, wie es einem Sandreiter zukommt. (2) Seinen Befugnissen, Gerechtsamen gemäß seyn. Diese Kleidung kommt dir nicht zu, ist deinem Stande nicht gemäß, ist dir nicht erlaubt. Ich fordere nicht mehr, als mir zukommt. Es kommt einem jungen Menschen nicht zu, in alles zu reden. Das kommt mir von Gott und Rechts wegen zu. 4. Im gemeinen Leben wird zukommen von dem Viehe gebraucht, theils für sich begatten, theils auch für empfangen. Die Sau ist zugekommen, hat sich begattet, hat empfangen. Den Teig zukommen lassen, bey den Bäckern, den gesäuerten Teig eine Zeit lang stehen lassen, damit er den Sauerteig gehörig annehme.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1757.
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