[1759] Zumáchen, verb. regul. act. Es ist: 1. Activum. (1) Machen, daß etwas zu, d.i. verschlossen, werde, da es denn ein sehr allgemeiner Ausdruck ist, welcher alle Arten des Verschließens unter sich begreift. Ein Loch zumachen, es geschehe, auf welche Art es wolle. Das Haus, die Thür zumachen. Einen Brief zumachen, ihn zusammen legen und versiegeln. Den Rock zumachen, zuknöpfen. (2) Zurecht machen, zurichten; nur im Hüttenbaue. Den Ofen zumachen, ihn zum Schmelzen zubereiten. 2. Ein Neutrum, mit haben, in, oder mit einer Sache eilen, wie fortmachen; doch nur im gemeinen Leben. Mache zu, eile, fördere dich.