Zumessen

[1759] Zumêssen, verb. irregul. act. (S. Messen.) 1. In jemandes Gegenwart messen und ihm übergeben. Einem das Getreide zumessen. 2. Beymessen, beylegen, zuschreiben; obgleich seltener. Sich alles zumessen, zuschreiben. Jemanden die Schuld zumessen, beylegen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1759.
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