Zungendrescher, der

[1764] Der Zúngendrêscher, des -s, plur. ut nom. sing. eine Benennung eines zanksüchtigen und ränkevollen Advocaten, welchen man auch wohl einen Rabulisten nennet. Die letzte Hälfte ist ohne Zweifel von dreschen, plaudern, S. dasselbe und Dräuschen; daher Zugendrescher eigentlich bloß einen Schwätzer bedeutet, folglich den Begriff sehr unvollkommen ausdrückt. Da überdieß die Zusammensetzung sehr elliptisch ist, und einen Menschen bezeichnet, der mit der Zunge drischt, so ist das Wort dieser Mängel wegen der Beybehaltung unwerth, wenn man auch die darin liegende Tavtologie mit der Nothwendigkeit entschuldigen wollte, einen Drescher in diesem Verstande von Dreschern in der gewöhnlichen Bedeutung zu unterscheiden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1764.
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