[1765]Zunicken, verb. regul. act. & neutr. 1. Neutrum, mit haben, auf jemanden nicken. Der Rathsherr nickt ihr zu in langer Staatsperücke, Zach. 2. Activum, durch Nicken zu erkennen geben. Jemanden Beyfall zunicken.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1765.