[1766]Zupflügen, verb. regul. act. 1. Durch Pflügen ausfüllen. Einen Graben zupflügen. 2. Das Pflügen beschließen, den Samen unterpflügen; gemeiniglich als ein Neutrum.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1766.