[1768]Zurufen, verb. irregul. (S. Rufen.) Es ist so wohl als ein Neutrum gebraucht: einem zurufen, auf ihn rufen; als auch active, einem etwas zurufen, es ihm rufend zu erkennen geben. Jemanden Beyfall zurufen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1768.