Zusagen

[1768] Zusagen, verb. regul. welches in einer doppelten Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. (1) Zu jemanden sagen, Schuld geben; eine provinzielle Bedeutung. Ich sagte ihr auf den Kopf zu, daß dieß ihr Geliebter seyn müsse, sagte es ihr in das Gesicht, Hermes. (2) Gleich, gemäß seyn,[1768] überein stimmen; auch nur im gemeinen Leben einiger Gegenden. Die Eckständer müssen an beyden Seiten an Dicke den folgenden Ständern zusagen. Weil aber ihre Arbeit der himmlischen nicht zugesagt, nicht gleich war, Opitz. (3.) Es hat mir nicht zugesagt, ist mir nicht bekommen; auch nur im gemeinen Leben.

2. Als ein Activum, sagen, daß man etwas thun wolle, wie versprechen. Einem etwas zusagen. Jemanden seine Tochter zusagen.

So auch das Zusagen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1768-1769.
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