Zuschicken

[1771] Zuschicken, verb. regul. act. 1. Einem etwas zuschicken, es ihm schicken. Figürlich sagt man von Gott, daß er uns etwas zuschicke, wenn er veranstaltet, daß es uns widerfähret. Was Gott mir zuschickt, hätte es auch die Gestalt des Elends, wird Wohlfahrt seyn, Gell. 2. Zubereiten, Anstalt zu etwas machen; nur im gemeinen Leben. Ein Gastmahl zuschicken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1771.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: