Zuschießen

[1771] Zuschießen, verb. irregul. act. (S. Schießen,) welches nur von dem Gelde gebraucht wird. Zehn Thaler zuschießen müssen, zu der von einem andern gegebenen Summe noch zehn Thaler zulegen müssen, für dazu schießen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1771.
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