Zuschreiben

[1772] Zuschreiben, verb. irregul. act. (S. Schreiben.) 1. An jemanden schreiben, eine seltene und um der Zweydeutigkeit Willen meist veraltete Bedeutung. Einem eine Nachricht zuschreiben, sie ihm überschreiben. S. Zuschrift. 2. Dediciren. Einem ein Buch zuschreiben. S. Zuschrift. 3. Für den Urheber ausgeben, beylegen. Jemanden ein Buch zuschreiben, ihn für dessen Verfasser ausgeben. Sich etwas aus Stolz zuschreiben. 4. Einem etwas zuschreiben, es ihm zu Gute auf seine Rechnung schreiben, im Gegensatze des Abschreibens. Jemanden zehn Thaler zuschreiben. Einem ein Haus zuschreiben, es auf seinen Nahmen schreiben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1772.
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