Zusprechen

[1774] Zūsprêchen, verb. irregul. (S. Sprechen.). 1. Activum. (1) Durch Sprechen einzuflößen suchen. Einem Muth, Trost zusprechen. (2) Einem etwas zusprechen, ihm durch ein gerichtliches Urtheil zuerkennen. Das Gut ist ihm zugesprochen worden. Im Gegensatze des Absprechens. 2. Neutrum, mit haben. (1) Zu jemanden sprechen, absolute, mit der dritten Endung der Person. Einem freundlich zusprechen, ihn freundlich anreden; ingleichen ihn durch freundliche Worte zu bereden suchen. (2) Einem zusprechen, noch häufiger, bey einem zusprechen, ihn auf kurze Zeit besuchen, wie einsprechen.


Uns spricht der Scheinfreund, so wie du,

Allein bey guten Tagen zu,

Haged.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1774.
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