Zuständig

[1775] Zuständig, adj. et adv. von dem vorigen Worte, so fern es ehedem den Besitzstand bedeutete, gehörend, jemandes Eigenthum ausmachend. Das Gut ist einem Fremden zuständig, gehöret einem Fremden. Daher die Zuständigkeit, welches doch im Oberdeutschen üblicher ist, als im Hochdeutschen, was einem zustehet, ihm gehöret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1775.
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