Zuträglich

[1776] Zuträglich, -er, -ste, adj. et adv. jemandes Bestes befördernd, nützlich, heilsam. Das wird dir sehr zuträglich seyn. Dergleichen Abwesenheiten sind dem guten Nahmen eines jungen Mädchens nicht zuträglich. So auch die Zuträglichkeit. Es ist von dem Neutro einem zutragen, ihm wohl bekommen, ihm heilsam, nützlich seyn, welches aber im Hochdeutschen längst veraltet ist. Im Oberdeutschen ist dafür fürträglich üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1776.
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