Zuvor

[1778] Zuvór, ein Adverbium der Zeit, für vorher, so wohl 1. in Rücksicht auf eine vorher genannte Zeit, oder Handlung. Ich sprach ihn heute zum ersten Mahle, denn zuvor hatte ich ihn nicht gesehen. In welcher Bedeutung doch vorher edler und üblicher ist. 2. In Rücksicht auf die vorher verstrichene Zeit überhaupt, für ehedem, ehemahls, vormahls; eine im Hochdeutschen größten Theils veraltete Bedeutung. 3. Absolute, wenigstens in sehr dunkler Rücksicht auf eine im folgenden dunkel bestimmte Zeit, oder Handlung; nur noch mit einigen Verbis. Jemanden zuvor kommen, eigentlich eher kommen, als er. Figürlich, theils eine ähnliche Handlung eher verrichten, als er. So kommt man jemanden in dem Kaufe eines Gutes zuvor, wenn man es kauft, ehe er den beschlossenen Kauf vollführen konnte. Theils, jemanden eine Gefälligkeit erweisen, ehe er noch darum bittet. Daher die zuvorkommende oder zuvorlaufende Gnade Gottes, in der Theologie, die Bearbeitung des Menschen, welche vor dessen Vorsatz vorher gehet. Es einem zuvor thun, ihn in einer Fertigkeit, oder Handlung übertreffen; wo man auch beyde zusammen ziehen kann, zuvorthun, indem die Bedeutung sehr figürlich ist.

Anm. Im Oberdeutschen ist dafür auch zuvorhin, ehevor, hiebevor, und oft nur vor üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1778.
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