[1781]Zwangen, verb. regul. act. Zwang anthun, wie zwingen, doch nur noch in engerer Bedeutung, mit Gewalt zusammen drücken. Einen Pfropf hinein zwangen, durch heftiges Zusammendrücken hinein treiben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1781.