[1782] Zwar, Conj. concessiva, die scheinbare Aufhebung zweyer Sätze zu verneinen, da denn zwar in dem Vordersatze stehet und im Nachsatze aber, allein, doch, seltener nichts destoweniger, oder hingegen nach sich hat. Es stehet so wohl zu Anfange des Satzes. Zwar eine lange Nacht wird uns trennen; allein du verliehrest nicht alles in mir.
Zwar lagen hier Palmen
Vom begleitenden Volk, zwar klang dort ihr lautes Hosanna,
Aber umsonst,
Klopst.
Zwar lehren wir und lernen beyde;
Doch unsre Wissenschaft ist Freude
Und unsre Kunst Gefälligkeit,
Haged.
Als auch nach einigen Worten. Es wird uns zwar eine lange Nacht trennen, u.s.f. oder: eine lange Nacht wird uns zwar trennen u.s.f. Du hast zwar, o Winter, alles entlaubt; aber du sollst es nicht hindern, daß ich einen Kranz flechte. Für ob zwar ist obgleich edler und üblicher.
Anm. Diese Conjunction lautet in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter zewaren, in dem Isidor ziuuare, bey den Schwäbischen Dichtern zeware, im Nieders. twaar. Seiner ersten und ältesten Bedeutung nach war es ein Versicherungswort, für gewiß, in welchem Sinne es bey allen alten Schriftstellern vorkommt, und im Niederdeutschen noch üblich ist. Es erhellet daraus, und aus den obigen alten Schreibarten, daß es aus ist wahr, oder vielleicht richtiger, aus doch wahr zusammen gezogen worden, indem in der alten Allemannischen Mundart auch tho war, und im Alt-Schwed. tho-waro für zwar vorkommt. In einigen gemeinen Mundarten hängt man demselben gern ein müßiges en oder n an, zwaren, zwarn.