[1789] Zweytens, ein Nennwort der Ordnung, für zum zweyten. Erstens erwägen wir seinen Stand, zweytens sein Vermögen. Es ist, so wie die ähnlichen erstens, drittens u.s.f. nur im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart üblich; in den edlern pflegt man sie gern zu umschreiben.