Das Grillenwerk , s. Grottesken .
Das Corpus Juris , a. d. Lat. Man versteht darunter eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen, ... ... wurde, namentlich in Deutschland , so allgemein, daß sie Kaiser Maximilian I. in einem Reichsgrundgesetze 1495 bestätigen, und dadurch das so genannte Römische Recht ...
Der Polytheismus , (a. d. Griech.) die Vielgötterei . Den Ursprung dieser Art der Religion ... ... Späterhin wurden auch Verstorbene , die sich als Helden, Gesetzgeber, Erfinder u. s. w. um das menschliche Geschlecht verdient gemacht hatten, von ihren dankbaren Nachkommen ...
Claudius Galenus , ein berühmter Arzt, geb. zu Pergamus um das Jahr 131 n. C. G. Er genoß einer sehr guten Erziehung, nährte seinen Geist mit mehreren Kenntnissen, reiste, und hielt sich vorzüglich lange in Alexandrien auf; von da ging er nach Rom ...
Der Archimandrit , a. d. Griech. heißt der, welcher bei den Griechen, und besonders in Rußland , in einem Reich oder in einer Provinz über alle Klöster und Aebte zu gebieten hat. Bei der Römischen Kirche ist diese Würde nicht so gemein mehr; ...
Carl der sechste , der letzte Römische Kaiser aus dem Hause Oesterreich, geb. 1685, gest. 1740. s. Aachner Frieden und Spanischer Erbfolgekrieg .
Carl. der neunte , s. Bluthochzeit und Catharina von Medicis .
Das goldne Vließ , s. die Art. Argonauten und Jason .
Bouches de Rhone , s. Departements von Frankreich .
Badensche Friede geschlossen, im J. 1714, welcher dem Spanischen Successionskriege ein Ende machte. (s. Spanischer Successionskrieg .)
Antiphlogistisch . a. d. Gr. dem brennbaren entgegen gesetzt.
Der Kirchenstaat , s. Italien .
Der Hermaphrodit , a. d. Griech. ein Zwitter.
Das Kirchenrecht , s. das canonische Recht .
Der Pariser Bund , s. Märzfeld .
Billaud Varennes , s. Robespierre .
Der Chalcedonier , s. Achat .
Der Gottesfriede , s. Fehde .
Das Stahl-Clavier ist ein Instrument, dessen neuere Erfindung sich ... ... Träger in Dessau herschreibt, jedoch mit dem Gambenwerk oder Geigenclavecymbel (s. Gambe ) sehr viel Aehnlichkeit hat. Es werden nehmlich die Stifte ...
Das Patronatrecht , (a. d. Lat.) 1) bei den Römern , das Recht des Freilassers oder Patrons über seine freigelassenen Sclaven; 2) im Kirchenrecht , das Recht des Kirchenpatrons oder Verleihers der Predigerstelle. Es besteht besonders darin, daß er zu der ...