Das Pferch-Recht (von Pferch , d. h. Mist oder Dünger) ist ein gewisses Befugniß, auf seinem Acker Hürden (einen viereckigen eingezäunten Raum) aufzuschlagen, und die Schaafe zur Düngung der Felder darin des Nachts lagern zu lassen.
Nachtrag zum Lexikoneintrag zu »Das Pferch-Recht«. Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 237.