[31]Aldermann, a. d. Angelsächs. ein alter Mann, der Erfahrung und Klugheit hat; eine obrigkeitliche Person; ein Rathsherr. In London führen die 26 Personen, welche nebst dem Lordmajor das Stadtregiment verwalten, diesen Titel.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 31.