[283] Das Concilium, Lat. 1) eine jede Versammlung. 2) Eine Kirchenversammlung, welche ehedem gehalten wurde, um streitige Religionspunkte und andre kirchliche Sachen abzumachen. Wenn zu einer solchen Versammlung wo nicht alle doch die meisten Bischöfe und Vorsteher der christlichen Kirche zusammen berufen wurden, so hieß sie ein allgemeines Concilium, Concilium oecumoenicum, außerdem ein Particular-Concilium. Von der erstern Art war das Nicäische Concilium, welches Constantin d. G. zu Nicäa in Bithonien gehalten, worin die Gottheit Christi festgesetzt worden. 3) Die Gerichtsversammlung einer Universität.
Brockhaus-1809: Das Nicenische Concilium · Das Tridentinische Concilium