[332] Das Spießrecht war bei den alten Deutschen eine ganz besondere Art von Kriegsgericht, welches im Felde, bei außerordentlichen Fällen, über einen schweren Verbrecher von dem Kriegsvolke gehalten, das Urthel von Geschwornen gefällt und auch sogleich vollzogen wurde: nehmlich so, daß der Delinquent zwischen einer Gasse von Kriegsknechten hindurch mußte, die ihren langen Spieß dann in ihn stießen, bis er vom Leben zum Tode gebracht war. Heut zu Tage ist natürlich dieses Spießrecht ganz außer Gebrauch gekommen; aber wahrscheinlich rührt doch die Art, das Standrecht zu halten, davon der (s. den Art. Standrecht).