[343] Das Standrecht ist ein bei den Soldaten eingeführtes außerordentliches Kriegsgericht, das besonders im Kriege, auf Märschen etc. über ein auf frischer That entdecktes Verbrechen, das den Gesetzen zu Folge Lebensstrafe nach sich zieht, und wo die Sache schlechterdings keinen Verzug leidet, sondern schleunige Execution zum warnenden Beispiele fordert, sogleich, d. h. binnen 24 Stunden, und mit Wegfall der gewöhnlichen Formalitäten gehalten wird. Der General, oder auch der befehlshabende Officier, so wie die commandirten Officiere des Regiments, versammeln sich vor dem Lager in einen Kreis, und es wird gleichsam stehenden Fußes (daher auch der Name) Erkänntniß gehalten, Urtheil gesprochen und auch sogleich vollzogen. Ist das Regiment auf dem Marsche begriffen, und der Körper des Delinquenten kann vor Sonnenuntergang nicht begraben werden, so wird ein Zettel, worauf das Verbrechen geschrieben steht, auf die Brust des Gehängten geheftet. Diese Art des strengen Gerichts, welches wahrscheinlich von dem ehemahligen Spießrechte (s. dies. Art.) sich berschreibt, ist in den neuern Zeiten, wenigstens in Sachsen, sehr selten oder gar nicht ausgeübt worden, obgleich es ganz gesetzlich ist.