Der Accent

[6] Der Accent, a. d. Lat. die Auszeichnung einer Sylbe oder eines Worts von den übrigen Sylben oder Wörtern durch die Aussprache. Soll der Accent bloß eine Sylbe auszeichnen, so heißt er der Wortaccent, auch der grammatische, oder, wie ihn Adelung nennt, der Ton; soll er aber ein Wort heraus heben, so heißt er der Redeaccent. In der Deutschen Sprache geschieht diese Auszeichnung, wenn sie auf einen Vocal fällt, vermittelst eines längern Verweilens der Stimme, und wenn sie einen Consonanten trifft, vermittelst eines stärkern Drucks derselben.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 6.
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