Der Bannerherr

[117] Der Bannerherr. Wenn bei den alten Deutschen ein Ritter so viel Ansehen und Vermögen hatte, daß er zehn Helme oder Spieße wohl erzeugter Leute gegen den Feind führen konnte, so erhielt er vom Herzog eine Fahne oder ein Bannier; und alsdann nannte man ihn einen Bannerherrn.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 117.
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