[346] Der Dictator, eine Person, welche im Römischen Freistaate in gefährlichen Zeitläuften erwählt, und mit unumschränkter Gewalt versehen wurde, damit die zu nehmenden Maßregeln desto geschwinder vollzogen werden möchten. Er ernannte für sich den General der Reiterei (magister equitum), der unter ihm diente, und sein Verweser war. Diese unumschränkte Gewalt des Dictators dauerte jedoch nicht länger als sechs Monathe, und nur zwei bis drei Mal in den dringendsten Umständen wurde sie verlängert. Auch suchte man die große Macht desselben dadurch minder gefährlich zu machen, daß der Dictator nicht willkührlich mit den Einkünften des Staats schalten, auch sich, so lange er im Amte war, nirgends außer Italien hin begeben durfte.