[232] Der Infant, (a. d. Lat.) wörtlich das Kind, der Titel, den in Portugal und Spanien vorzugsweise die Prinzen des königlichen Hauses, mit Ausnahme der Kronprinzen, erhalten; denn der Kronprinz von Portugal führt den Titel eines Prinzen von Brasilien, und der Spanische wird Prinz von Asturien genannt. Sämmtlichen Prinzessinnen wird an gedachten Höfen der Titel Infantin beigelegt. Die Apanagen oder Einkünfte der Infanten heißen Ifantagien.