Der Titul

[185] Der Titul, Titel (Lat. titulus, Franz. titre): unter den mancherlei Bedeutungen, die dieses Wort führt, kommt wohl 1) die im gewöhnlichen Umgange am häufigsten vor, welche ein gewisses Wort, einen Namen, eine Ehrenbezeugung angiebt, wodurch in der bürgerlichen Gesellschaft eine Person in Rücksicht ihres Standes, Amtes, ihrer Würde etc. von der andern unterschieden werden soll. Man theilt sie in Standestitel (z. B. bei Fürsten, Adelichen etc. zum Unterschied von Bürgerlichen), in Ehrentitel (als: Durchlaucht, Ercellenz etc.) und in Amtstitel (Rath, Professor, Superintendent etc.), diese aber wieder in wirkliche (von der eigentlichen Bedienung) oder in Titularen, die die bloße Benennung, ohne das Amt, haben (z. B. wirkliche Räthe – Titularräthe etc.). Daß in der bürgerlichen Gesellschaft, wo nun einmahl eine allgemeine Gleichheit nicht statt finden kann, auch Unterscheidungen der Art beobachtet werden müssen, wird kein Vernünftiger läugnen; daß aber die

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 185.
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