[72]Die Appellanten, diejenigen, welche bei dem Prozeß Ludwigs des sechzehnten für die Appellation desselben an das Volk stimmten; ein Name, unter welchem man die Faction der Gironde dem Volk verhaßt machte.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 72.