Die Avarie

[102] Die Avarie, die Haverei, die Verbindlichkeit derjenigen, deren Güter auf einem Schiffe – welches durch Auswerfung eines Theils seiner Ladung gerettet worden – nicht verloren gegangen, denen, welche die ihrigen durch das Hinauswerfen verloren, den Schaden zu ersetzen; dieses wird auch die gemeine Haverei genannt. Außer dieser giebt es noch die große Haverei, der Verlust der Waren, die man auswirft, oder die durch die Seeräuber verloren gehen; ferner die gewöhnliche oder ordinaire Haverei, worunter man die Kosten, die auf das Einballiren, Einladen u. d. gehen, versteht.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 102.
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