Die Lady

[352] Die Lady, (sprich Lädi) Englisch, der gesetzmäßige Titel der Gemahlin eines Englischen Lords, Baronets oder Ritters. Ihren Töchtern kommt eigentlich nur der Titel Miß zu, wenn man ihnen den Titel Lady nicht aus Höflichkeit giebt.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 352.
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